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Stahlkonstruktionen und Hallen

Planung und Bauunterlagen für eine Halle in Kroatien: wer planen darf und warum es ohne Projekt keinen verbindlichen Preis gibt

13 minZMIng. Z. Modeco
Planung und Bauunterlagen für eine Halle in Kroatien: wer planen darf und warum es ohne Projekt keinen verbindlichen Preis gibt

Die häufigste Anfrage, die wir bekommen, lautet ungefähr so: „Wir brauchen eine Halle 20 × 40, Höhe 7 Meter — was kostet das?“ Die Antwort, die niemand gern hört: Aus diesen Zahlen lässt sich kein verbindliches Angebot machen — und das ist keine Verkaufstaktik, sondern die Folge dessen, was die Vorschrift in die Berechnung hineinzwingt. Dieser Artikel erklärt, was die Planungsunterlagen sind, wer sie erstellen darf, wie Sie prüfen, ob jemand wirklich zugelassen ist, und warum der Preis einer Halle ohne sie nur als Richtwert genannt werden kann.

Bauen in Kroatien

Dieser Artikel beschreibt das Verfahren in Kroatien — für Bauherren, die in Kroatien bauen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt das jeweilige Landesbaurecht. Das Stahltragwerk selbst liefern wir für jeden Standort nach EN 1090-2; was sich im Verfahren unterscheidet, steht am Ende des Artikels.

Warum sich der Hallenpreis nicht aus den Abmessungen berechnen lässt

Die Antwort steht in einem einzigen Satz der Vorschrift. Die kroatische Technische Vorschrift für Tragwerke (Narodne novine 17/2017, 75/2020, 7/2022) verlangt in Artikel 10, dass der Nachweis der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit Angaben zum Baugrund sowie zur Erdbeben-, Temperatur-, Schnee- und Windzone und zum geforderten Feuerwiderstand enthält. Sechs Eingangsgrößen — und keine davon lässt sich aus Länge, Breite und Höhe ablesen.

Zerlegt: Schnee und Wind werden aus den Karten abgelesen, die Teil der Nationalen Anhänge zur Reihe EN 1991 sind (in Kroatien HRN EN 1991), hängen also vom Standort ab. Die Erdbebeneinwirkung ebenso, nach der Reihe EN 1998. Der Baugrund ist unbekannt, bis er erkundet ist — und die Technische Vorschrift sagt ausdrücklich, dass Umfang und Art der Erkundung der Planer festlegt, während der Bauherr sie sicherstellen muss. Solange kein geotechnisches Gutachten vorliegt, sind die Fundamente nicht geplant. Die Brandschutzanforderungen hängen davon ab, was in der Halle passiert und wie viele Menschen darin arbeiten — nicht von der Quadratmeterzahl.

Und es gibt die Kehrseite, die selten laut gesagt wird: Die Tonnage des Tragwerks ist ein Ergebnis der Planung, nicht ihre Eingabe. Für Tragwerke aus vorgefertigten Elementen verlangt die Technische Vorschrift, dass das Projekt das geplante Gewicht der Elemente mit den zulässigen Abweichungen sowie die technische Lösung für Umschlag und Transport enthält. Wer Ihnen vor der Planung die genaue Tonnage nennt, hat geraten — oder ein Risiko übernommen, das jemand bezahlen wird.

Deshalb unterscheiden wir zwei Dinge. Ein Richtangebot lässt sich auch ohne Projekt erstellen, aus den sechs Angaben, die wir im Artikel darüber, was ins Angebot gehört, aufgelistet haben — und es ist nützlich, um die Größenordnung zu sehen. Ein verbindliches Angebot mit Tonnage, Ausführungsklasse und Preis nach Positionen verlangt das Projekt. Wer Ihnen aus den Abmessungen eine verbindliche Zahl nennt, hat entweder kräftig nach oben gerundet — oder rechnet damit, die Differenz später nachzuberechnen.

Was das Hauptprojekt ist und woraus es besteht

Nach dem kroatischen Baugesetz (Zakon o gradnji, Narodne novine 155/2025) ist das Hauptprojekt (glavni projekt) — am ehesten mit der Genehmigungsplanung vergleichbar — ein Satz aufeinander abgestimmter Fachprojekte, die die technische Lösung des Bauwerks festlegen und die Erfüllung der Grundanforderungen nachweisen. Es besteht aus den Projekten von vier Fachrichtungen — Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik und Maschinenbau — je nach Art des Bauwerks. Für eine Halle heißt das in der Regel: alle vier.

Zu den Projekten gehören Fachgutachten (elaborati), die vor dem Projekt erstellt werden, weil sie seine Eingabe sind. Das Gesetz zählt neun auf; für eine Halle sind das geotechnische Gutachten und das Brandschutzgutachten die häufigsten. Letzteres ist keine Frage der Wahl: Montagehallen, Fabriken und Lager werden unabhängig von der Fläche als Bauwerke der Gruppe 2 eingestuft — die Schwelle von 100 m² gilt nur für Werkstätten —, und das Brandschutzgutachten wird genau und nur für diese Gruppe erstellt, und zwar von einer zugelassenen Person.

Welche Unterlagen für Sie Pflicht sind

Was für ein Gebäude?

Spannweite ohne Mittelstütze?

Bruttogrundfläche (BGF)?

Unmittelbar an ein bestehendes Gebäude?

Brückenkran?

Hauptprojekt zum Antrag

PFLICHT

Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Hauptprojekt mit allen Mappen und den zugehörigen Fachgutachten beigelegt.

Kroatisches Baugesetz (Narodne novine 155/2025), Art. 64

Hauptprojekt auf der Baustelle

PFLICHT

Das Hauptprojekt muss während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle liegen, zusammen mit der Genehmigung.

Kroatisches Baugesetz (Narodne novine 155/2025), Art. 93 Abs. 2 Nr. 5

Ausführungsprojekt

PFLICHT

Das Ausführungsprojekt ist für alle Bauwerke Pflicht — außer für weniger komplexe Gebäude und solche, die keine Genehmigung brauchen. Es arbeitet das Hauptprojekt aus und darf ihm nicht widersprechen.

Kroatisches Baugesetz (Narodne novine 155/2025), Art. 39 Abs. 3

Projektprüfung (Prüfingenieur)

PFLICHT

Die Schwelle ist überschritten — die Prüfung des Hauptprojekts durch einen zugelassenen Prüfingenieur ist Pflicht. Der Prüfingenieur ist ein eigener Kostenpunkt und ein eigener Posten im Terminplan.

Kroatische Verordnung über die Projektprüfung (Narodne novine 32/2014, 72/2020, 90/2023), Art. 3 Abs. 1 Nr. 2

Probebelastung des Tragwerks

NICHT PFLICHT

Nach den eingegebenen Werten keine Probebelastung. Sie wird Pflicht bei Spannweiten ab 30 m oder bei Kranbahnen ab 15 m Spannweite bzw. Kranen ab 20 t.

Kroatische Technische Vorschrift für Tragwerke (Narodne novine 17/2017, 75/2020, 7/2022), Art. 8 Abs. 2

Bauüberwachung

PFLICHT

Findet beim Bau aller genehmigungspflichtigen Bauwerke in vollem Umfang statt. Den bauüberwachenden Ingenieur beauftragt der Bauherr; er darf nicht beim ausführenden Betrieb angestellt sein.

Kroatisches Baugesetz (Narodne novine 155/2025), Art. 26 Abs. 1 und 2, Art. 24 Abs. 1 und 6

Brandschutzgutachten

PFLICHT

Fabriken, Montagehallen und Lager werden unabhängig von der Fläche als Bauwerke der Gruppe 2 eingestuft (die Schwelle von 100 m² gilt nur für Werkstätten), und alles, was nicht in eine andere Gruppe eingestuft ist, fällt ohnehin in Gruppe 2. Das Brandschutzgutachten wird genau und nur für diese Gruppe erstellt, und zwar von einer zugelassenen Person.

Kroatische Verordnung über die Einstufung von Bauwerken nach Brandschutzanforderungen (Narodne novine 56/2012, 61/2012), Anhang 2 Nr. A2.5 und Art. 5 · Kroatisches Brandschutzgesetz (Narodne novine 92/2010), Art. 28 Abs. 2 und 3

Geotechnisches Gutachten

PROJEKTABHÄNGIG

Umfang und Art der Erkundung legt der Planer nach der konkreten Situation fest. Der Bauherr muss die Voruntersuchungen sicherstellen, und der Prüfingenieur muss prüfen, ob der Baugrund ausreichend untersucht ist.

Kroatisches Baugesetz (Narodne novine 155/2025), Art. 16 Abs. 1 und Art. 35 Abs. 1 Nr. 1 · Technische Vorschrift für Tragwerke, Art. 7 Abs. 5 · Verordnung über die Projektprüfung, Art. 4 Nr. 12

* Orientierung, kein Rechtsrat. Jede Regel nennt die Bestimmung, aus der sie folgt. Das neue kroatische Baugesetz (Narodne novine 155/2025, in Kraft seit dem 1. 1. 2026) sieht eine neue Verordnung über die Projektprüfung vor; bis dahin gilt die Verordnung Narodne novine 32/2014, 72/2020, 90/2023. Maßgeblich sind der Raumordnungsplan, der zugelassene Planer und die zuständige Verwaltungsbehörde.

Der teuerste Irrtum: „für eine Landwirtschaftshalle braucht es kein Hauptprojekt“

Das neue Gesetz hat die Kategorie weniger komplexes Gebäude eingeführt — darunter das landwirtschaftliche Gebäude bis 600 m² Bruttogrundfläche. Für dieses wird dem Antrag auf Genehmigung der Vorentwurf (idejni projekt) statt des Hauptprojekts beigelegt, und das ist eine echte Erleichterung. Aber genau hier wird die Regel am häufigsten falsch gelesen.

Der Vorentwurf ersetzt das Hauptprojekt nur im Antrag. Das Gesetz sagt an zwei Stellen klar, dass das Hauptprojekt für ein weniger komplexes Gebäude weiterhin existiert: Es wird nach den Standortbedingungen aus der Baugenehmigung erstellt, und der ausführende Betrieb muss es auf der Baustelle haben, zusammen mit der Genehmigung und dem Vorentwurf. Und wenn Sie während des Baus etwas so ändern wollen, dass es die Grundanforderungen berührt, wird das nicht mit einer neuen Zeichnung auf der Baustelle gelöst, sondern durch eine Änderung und Ergänzung der Baugenehmigung selbst.

Praktisch: Sie haben gespart, weil zum Antrag ein kleineres Paket geht — nicht, weil es kein Projekt gibt. Wer Ihnen sagt, für so eine Halle brauche es „überhaupt kein Projekt“, hat entweder das Gesetz nicht gelesen oder verkauft Ihnen ein Risiko.

Wer planen darf — und wie Sie das in zwei Minuten prüfen

Planer ist eine natürliche Person mit Planungsbefugnis — ein zugelassener Architekt oder ein zugelassener Ingenieur des Bauwesens, des Maschinenbaus bzw. der Elektrotechnik, eingetragen im Verzeichnis seiner Kammer. Nicht die Firma, sondern die benannte Person, die das Projekt mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschreibt. Der Bauherr vergibt die Planung mit schriftlichem Vertrag.

Was dem Käufer fast niemand sagt: Diese Verzeichnisse sind öffentlich, und jeder kann sie durchsuchen. Die Kroatische Bauingenieurkammer führt das Verzeichnis der zugelassenen Ingenieure und eine eigene Abteilung der Prüfingenieure, durchsuchbar nach Name, Firma und Gespanschaft. Die Kroatische Architektenkammer führt das Verzeichnis der zugelassenen Architekten, und eigene Verzeichnisse führen auch die Kammern der Maschinenbau- und der Elektroingenieure — also alle vier Fachrichtungen, die ins Hauptprojekt eingehen. Prüfen Sie vor der Vertragsunterschrift Name und Zulassungsnummer — zwei Minuten Arbeit, die Sie vor einem Projekt schützen, das die Behörde nicht annehmen wird.

Wenn mehrere Planer beteiligt sind — und bei einer Halle sind sie es —, ist für Vollständigkeit und gegenseitige Abstimmung der Hauptplaner (glavni projektant) verantwortlich, den der Bauherr im Vertrag bestimmt und der die Verantwortung mit der Unterschrift auf dem Deckblatt übernimmt. Das ist die Person, an die Sie sich wenden, wenn zwei Fachrichtungen sich nicht einig sind.

Prüfingenieur: warum er nicht aus demselben Büro kommen darf

Die Projektprüfung ist die unabhängige Kontrolle der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit durch einen zugelassenen Prüfingenieur (revident). Für Hallen ist sie Pflicht ab 10 m Spannweite oder ab 800 m² Bruttogrundfläche — also praktisch bei jeder ernsthaften Halle. Zwei selten erwähnte Bestimmungen erfassen auch die „kleinen“ Fälle: Die Prüfung ist auch nötig, wenn eine kleinere Halle unmittelbar an ein bestehendes Gebäude gebaut wird, und wenn das Projekt nach ausländischen Vorschriften erstellt und nostrifiziert wird — relevant für Bauherren, die eine im Ausland erstellte Planung mitbringen.

Die Schlüsselregel für Käufer: Der Prüfingenieur darf kein Projekt prüfen, an dessen Erstellung er beteiligt war, und kein Projekt, das in einer juristischen Person erstellt wurde, bei der er angestellt ist oder die ihm ganz oder teilweise gehört. Ein Planungsbüro kann sich also nicht selbst prüfen. Wenn Ihnen ein Paket angeboten wird, in dem Projekt und Prüfung „aus einem Haus“ kommen, ist das keine Ersparnis, sondern ein Problem, das sich im Verfahren zeigen wird.

Der Prüfingenieur ist nicht nur eine Unterschrift. Er prüft die Richtigkeit der Lastannahmen, die Vollständigkeit der vorhersehbaren Einwirkungen, die Richtigkeit des Gründungskonzepts in Bezug auf die Tragfähigkeit des Bodens und die Ausreichung der Baugrunduntersuchung. Außerdem darf er im Prüfbericht die Besichtigung der Arbeiten in einer bestimmten Bauphase verlangen, und der Bauherr muss ihm das ermöglichen.

Was die Planung kostet — und warum Ihnen niemand einen Prozentsatz nennen darf

Im Internet finden Sie Behauptungen wie „die Planung kostet 3 bis 5 Prozent der Investition“. Diese Zahlen stammen aus einer aufgehobenen Gebührenordnung aus den neunziger Jahren. Heute gibt es in Kroatien keine amtliche Honorarordnung für Planung, und das nicht zufällig: Nach Auffassung der kroatischen Wettbewerbsbehörde dürfen die Kammern weder Mindest- noch Festpreise vorschreiben. Leistungsstandards dürfen sie beschließen — und tun es —, aber das ist keine Preisliste.

Was es gibt, ist eine Methode. Die Verordnung über den Leistungsstandard der zugelassenen Bauingenieure (Narodne novine 146/2022) sagt ausdrücklich, dass sie sich „ausschließlich auf die Ermittlung der durchschnittlichen Anzahl von Normstunden bezieht, nicht auf die Festlegung vorgeschriebener Mindestmengen an Normstunden oder von Einheitspreisen der Arbeit“. Das Honorar ergibt sich als Anzahl der Normstunden mal Preis der Normstunde, und den Stundenpreis legt jeder Auftragnehmer nach seinen eigenen Kosten fest. Die Bauingenieurkammer bietet für die Schätzung der Stundenzahl ein öffentliches Werkzeug an.

Für die Größenordnung gibt es eine Erhebung der Kroatischen Architektenkammer für das Jahr 2024: Der durchschnittlich abgerechnete Stundensatz eines zugelassenen Architekten als Vertragsträger lag bei 42,82 €, eines mitarbeitenden Architekten bei 38,00 € und eines Technikers bei 19,57 €. Das betrifft Architekturbüros, nicht die Statik, und es ist keine Preisliste, sondern eine Momentaufnahme des Marktes. Eine Frist für die Planung ist nicht vorgeschrieben; vorgeschrieben ist nur die Frist der öffentlich-rechtlichen Stellen für besondere Bedingungen und Anschlussbedingungen, und sie beträgt 30 Tage. Alles andere ist Vertragssache.

Was passiert, wenn trotzdem ohne gebaut wird

  • Geldbuße 20.000 bis 30.000 € für eine juristische Person, die ohne rechtskräftige oder vollstreckbare Baugenehmigung baut bzw. entgegen dieser. Für eine natürliche Person 3.000 bis 6.000 €.
  • Sonderabgabe, wenn mit dem Bau vor Erteilung der Genehmigung begonnen wurde — neu im neuen Gesetz, und sie kommt zur Geldbuße hinzu, nicht an ihre Stelle. Die Höhe hängt von der Art des Bauwerks ab: 4.000 € für weniger komplexe Gebäude (also auch für die Landwirtschaftshalle bis 600 m²), 15.000 € für Mehrfamilienhäuser und 1 % des geschätzten Werts der Arbeiten für alle anderen Bauwerke.
  • Geldbuße 5.000 bis 10.000 € für eine juristische Person, wenn Planung, Prüfung oder Bauüberwachung einer nicht zugelassenen Person übertragen werden; für den Bauherrn als natürliche Person 2.500 bis 4.500 €. Achtung: Bauen entgegen dem Hauptprojekt, das Bestandteil der Genehmigung ist, fällt nicht unter diese mildere Buße, sondern unter die aus der ersten Zeile — 20.000 bis 30.000 €.
  • Keine Anschlüsse. Ein Bauwerk, das entgegen diesen Bestimmungen gebaut wird oder gebaut wurde, kann nicht an die Infrastruktur angeschlossen werden — also weder Strom noch Wasser.
  • Kein Betrieb. Das Bauwerk darf erst nach der Nutzungsgenehmigung genutzt werden, und erst dann kann eine Betriebserlaubnis erteilt werden. Ohne sie ist die Halle rechtlich nicht nutzbar.
  • Bußen für weniger komplexe Gebäude werden um 50 % gemindert — aber nur die aus dem Artikel über Ordnungswidrigkeiten des Bauherrn, nicht die Sonderabgabe und nicht die Bußen für Planer und Prüfingenieur. Und auch gemindert bleiben sie ein Vielfaches des Preises jener Planung, die man sich sparen wollte.

Nebenbei das Gegengift zu einer Geschichte, die kursiert: Eine Pflicht zur Planung in BIM gilt heute nicht. Die Bestimmung des neuen kroatischen Baugesetzes, die sie einführt, tritt erst 2031 bzw. 2035 in Kraft.

Neun Fragen an den Planer vor der Unterschrift

  • Welche Mappen sind im Preis — Architektur-, Bau-, Elektro- und Maschinenbauprojekt?
  • Welche Fachgutachten sind enthalten und welche nicht — namentlich Geotechnik und Brandschutz?
  • Wer ist der Hauptplaner, und steht das im Vertrag?
  • Wer holt die besonderen Bedingungen und die Anschlussbedingungen der öffentlich-rechtlichen Stellen ein?
  • Ist die Projektprüfung im Preis, und wer wählt den Prüfingenieur — der unabhängig sein muss?
  • Ist das Ausführungsprojekt im Umfang — für eine Halle ist es Pflicht?
  • Wird eine Objektüberwachung durch den Planer angeboten, und wird sie gesondert vereinbart?
  • Ist das Angebot nach Normstunden berechnet, und zu welchem Stundensatz?
  • Sind die Urheberrechte im Vertrag geregelt — denn sie gehen nur über, wenn das vereinbart ist?

Und eine Abgrenzung, die oft verwirrt. Das Hauptprojekt unterschreibt der zugelassene Planer. Die Werkstattzeichnungen des Tragwerks — Zuschnitt-, Bohr- und Schweißpläne — entstehen beim Hersteller im Rahmen der Ausführung, nach der Ausführungsklasse, die der Planer im Hauptprojekt festgelegt hat. Das sind zwei verschiedene Dokumente und zwei verschiedene Unterschriften. Was die Ausführungsklasse bedeutet und welche Dokumente Sie verlangen dürfen, steht im Artikel über die EXC-Klassen.

Was das für Bauherren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bedeutet

Alles oben gilt für den Standort Kroatien — auch dann, wenn der Bauherr seinen Sitz in Deutschland oder Österreich hat: Ein Unternehmen, das in Slawonien eine Halle errichtet, durchläuft dasselbe Verfahren mit denselben Schwellen, und eine mitgebrachte Planung nach deutschen oder österreichischen Normen wird nostrifiziert und geprüft. Für einen Standort in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gilt dagegen das Baurecht des Aufstellungsorts — die jeweilige Landesbauordnung, die Bauordnung des Bundeslandes bzw. das kantonale Baurecht — mit eigenen Regeln für Genehmigung, Statikprüfung und Bauüberwachung. Unverändert bleibt das Tragwerk: Wir liefern es nach EN 1090-2 mit Leistungserklärung, Werkstattzeichnungen und den Fertigungsunterlagen, die Ihr Planer für die Bemessung nach dem Nationalen Anhang Ihres Landes braucht. Was in Kroatien außerdem nicht im Angebot des Herstellers steht — Kommunalabgabe, Stromanschluss —, haben wir im Artikel über die öffentlichen Abgaben vorgerechnet.

Modeco fertigt und montiert Stahlkonstruktionen und Fertighallen aus eigener Produktion in Đakovo; die Planungsunterlagen erstellen zugelassene Planer, mit denen wir zusammenarbeiten. Schicken Sie Abmessungen, Nutzung und Standort — Sie erhalten ein Richtangebot und eine klare Liste dessen, was fehlt, damit es verbindlich wird. Anfrage senden oder zuerst die neun Phasen von der Anfrage bis zur Nutzungsgenehmigung lesen.

Häufige Fragen

Ja. Dem Antrag auf Baugenehmigung für eine Industrie-, Lager- oder Gewerbehalle wird das Hauptprojekt beigelegt, und das Ausführungsprojekt ist für alle Bauwerke Pflicht — außer für weniger komplexe Gebäude und genehmigungsfreie Bauten — nach dem kroatischen Baugesetz (Narodne novine 155/2025), Art. 39 Abs. 3 und Art. 64.

Schlagwörter:HauptprojektBauunterlagenPrüfingenieurBaugenehmigung KroatienBauen in Kroatien

Deutsche Fassung des kroatischen Originals: Projekt za halu: tko ga smije raditi i zašto bez njega nema obvezujuće cijene.